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Der Staat greift nach der Familie

Cicero, Magazin für politische Kultur, Maiausgabe 2008 , von Gerd Habermann | Die Schulen sind staatlich, die Universitäten auch, nun wird auch das Vorschulkind in staatliche Obhut gegeben: Vom Ausbau der Krippen über die Ganztagsschule bis zur Kindergeldwirtschaft will man überlasteten Eltern helfen. Aber mit jedem Schritt wird das Familienleben auch weiter sozialisiert.

Kann es vielleicht sein, dass der Staat die Familien nicht nur fürsorglich umarmt und sozialisiert, sondern zugleich erdrückt? Die Institution der "Familie" befindet sich seit langem in Konkurrenz zu dem Anspruch des Staates, die Untertanen oder Bürger einzeln an sich zu binden, zu homogenisieren und hierbei jede Konkurrenz auszuschließen. Die Familie war und ist Konkurrent im Anspruch an Loyalität und Gehorsam, sie ist eine Quelle der Ungleichheit und eines kollektiven „Privat­egoismus“, weswegen sie schon Platon zumindest für die Herrschaftselite abschaffen wollte. Auf Platons Spuren geht insoweit auch der moderne soziale Konstruktivismus, speziell der marxistische Sozialismus. Es ist ein Kompliment an die ethische Überlegenheit und Faszinationskraft der Familie, dass er versucht, das, was diese Gemeinschaft an "sozialer Wärme", Liebe und gegenseitiger Hilfe bietet und sie so faszinierend und anziehend macht, auf die Ebene von Millionen sich gegenseitig unbekannter Menschen einer anonymen "Großgesellschaft" zu erstrecken. Das Experiment mit dieser erweiterten Familienethik ist indessen gescheitert. Der Versuch, die Familie vollständig aufzulösen, wurde am Ende auch in der Sowjetunion und in China aufgegeben. In geschwächter Form musste die Familie schließlich auch im sozialistischen System geduldet werden.

Unser moderner Wohlfahrtsstaat führt den egalitär-atomistischen Sozialismus weiter, nicht in dessen gewaltsamen Methoden, wohl aber in den letzten Idealen und Zielen. Die "Familienpolitik" in ihren Varianten und begleitenden Maßnahmen ist Ausdruck dieser Bestrebung, die Familie weitgehend durch künstliche Organisationen zu ersetzen, wobei sie von einem egalitären "Feminismus" unterstützt wird, der ein bestimmtes, von männlichen Rollenmustern abgeleitetes Leitbild für alle Frauen verbindlich machen möchte. Es geht bei allen familienpolitischen und angeblich kinderfreundlichen Maßnahmen des Wohlfahrtsstaates darum, diese "Urgemeinschaft" in ihren Funktionen und ihrer hierarchischen Gliederung zu schwächen und von sich abhängig zu machen, sodass alle Bürger dem Staat in größtmöglicher Gleichheit gegenüberstehen. Am weitesten ist diese Politik in den skandinavischen Staaten gelangt, vor allem in Schweden; tendenziell auch in Frankreich und ebenso in Deutschland folgt die offizielle Familienpolitik immer mehr diesem Leitbild.

Ein zentraler Einbruch in die Autonomie der Familie ist in vielen europäischen Staaten weniger der allgemeine elementare Bildungszwang, für den es gute Argumente gibt, sondern der darüber hinausgehende Zwang, öffentliche Schulen zu vom Staat festgesetzten Konditionen und Inhalten in staatlich finanzierten und bereitgestellten Räumen zu besuchen: "Abnahmezwang für staatliche Bildungsgüter", wie Arthur Woll dies nennt, überhaupt die Tendenz, Bildung als ein "öffentliches Gut" zu reklamieren, über die Elementarbildung hinaus. In Deutschland ist das Bildungs- und Ausbildungswesen in einem solchen Maße vom Staat reguliert, dass von "privater Autonomie" in der Bestimmung der Bildung keine Rede sein kann. Kollektive Privateinrichtungen sind genehmigungspflichtig, finanziell benachteiligt und eben gerade nur so geduldet. Exklusiver Hausunterricht ("Homeschooling") ist in Deutschland im Unterschied zu den meisten westlichen, namentlich angelsächsischen Ländern nicht mehr erlaubt, und wo Eltern – wie kürzlich in Baden-Württemberg – ihr ursprüngliches Erziehungs- und Bildungsrecht (vgl. Art. 6 des Grundgesetzes) gegen den staatlichen Monopolanspruch, der inzwischen bis in die Intimitäten der Sexualerziehung hineinreicht, reklamieren, wird selbst vor Polizeiaktionen nicht zurückgeschreckt.

Auch bei unserer Rentenversicherung wurde die "Familienethik" auf die Großgesellschaft ausgedehnt. Man spricht vom nationalen „Generationenvertrag“, der doch nur eine pathetische Fiktion ist und allein in der gelebten Solidarität der konkreten Familie ein echtes Substrat finden kann. Diese Sicherung ist zudem mit dem folgenreichen Systemfehler des Umlageverfahrens verbunden, sodass nicht nur die Kapitalbildung verhindert oder beeinträchtigt wird, sondern, in ihrer deutschen Form, auch Kinderlose in den unverkürzten Genuss staatlicher Rentenleistungen kommen. Praktisch ist dies eine Art Prämie auf Kinderlosigkeit und konsumtiv orientierten Individualismus. Der Ertrag des Kollektivs der Kindergeneration wurde in dieser Weise "sozialisiert", während die Finanzierung noch eine Sache der Familien blieb. Eine Halbheit, die durch "Familienpolitik" nun nach und nach korrigiert wird. Inzwischen sind bereits circa 50 Prozent der Familienkosten sozialisiert.

Man kann in der in dieser Weise sozialisierenden Familienpolitik zwei Varianten unterscheiden. Die eine lässt sich als bürgerlich-konservativ charakterisieren. Es handelt sich hier um einen Komplex von Eingriffen, in denen die "Opportunitätskosten" der Familie, die direkten Kinderkosten sozialisiert werden. Kinder werden als eine Art "öffentliches Gut", als ein "Opfer" für die Gemeinschaft der Nation dargestellt. Eltern avancieren hier in die Rolle von sozusagen staatlich bestellten "Reproduktionsagenten" der politischen Gemeinschaft. Es soll den Familien eine Entschädigung für die zusätzlichen Ausgaben und für die entgangenen Einkommen, meist der Frau, zugewendet werden, und zwar zunehmend unabhängig vom Gesichtspunkt der "Bedürftigkeit". Nicht als demütigender Gnadenakt für arme Familien, als mildtätige "Sozialhilfe", sondern als durchsetzbarer Rechtsanspruch!

Die immateriellen Vorteile einer Familie, die sich einer objektiven Bilanzierung entziehen, und auch ihre materiellen (Dienstleistungen der Kinder im fortgeschrittenen Alter), wurden dabei nicht betrachtet. Kinder sollen nichts kosten müssen, auch eine Einbuße an materiellem Lebensstandard soll denen, die Kinder haben, nicht zugemutet werden. Man möchte sozusagen den Kuchen essen und ihn gleichzeitig behalten! Zu diesem Komplex gehört das vielfältige Angebot von Kindergeldern, Erziehungsgeldern, neuerdings das Elterngeld, demnächst vielleicht ein "Betreuungsgeld", früher das Baukindergeld, in einer Art Wettbewerb von Bund, Ländern und Gemeinden den Familien zugewendet. Dahin gehört auch die sogenannte Erziehungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der sogenannte Erziehungsurlaub (teilweise) auf Betriebskosten. Familienpolitik dieser Art ist in dem Sinn konservativ, dass sie zwar die ökonomische und die psychologische Basis der Familie schwächt und ihre Solidarität aufbricht, jedoch im Übrigen ihre traditionellen Funktionen zunächst nicht weiter antastet. Die Familie wird eben einfach auf Staatsbezahlung umgestellt.

Einen Schritt weiter geht die zweite Variante der Familienverstaatlichung. Dabei werden elterliche Funktionen auf staatliche bezahlte Funktionäre übertragen. So werden entsprechende Einrichtungen für Kleinstkinder, für Klein- und Schulkinder aufgebaut. Im Interesse der Gleichheit wird von den Anhängern dieser Politik ungern gesehen, dass sich die Eltern, namentlich die Mutter, weitestgehend selber um ihre Kinder kümmern, sondern diese Aufgaben werden auf professionelles Betreuungspersonal übertragen (natürliche Eltern gelten überdies erzieherisch als "Dilettanten"). Es soll damit – im Interesse der Geschlechterparität – auch erreicht werden, dass die Berufs- und Karrieremuster des Mannes, der bisher häufig für die Finanzierung der nicht berufstätigen Mutter und der Kinder zuständig war, auch der Frau unverkürzt erschlossen werden, mit dem Ziel möglichst paritätischer Besetzung auch aller beruflichen Leitungsfunktionen.

Nach den Auswirkungen dieser Kollektivierung auf das "Kindeswohl" oder auf die Belastung der Mutter wird weiter nicht gefragt beziehungsweise mit schönfärberischen Studien und politischer Reklame darüber hinweggetäuscht. Es geht den Reformern namentlich auch darum, das traditionelle Ideal hausfraulichen Lebens zu diskreditieren.

Als man – in Schweden und in der DDR – sah, dass dieses Ideal wegen unerwünschter Nebenwirkungen nicht in radikaler Form durchzuführen war, führte man übrigens in beiden Fällen (1973 beziehungsweise 1980) ein "Elterngeld" ein, das es der Mutter und im Idealfall auch dem Vater erlauben sollte, sich wenigstens für ein halbes oder maximal ein Jahr um die eigenen Kinder zu kümmern. Gleichwohl bringt es offenbar inzwischen mehr Prestige ein, sich als bezahlte "Tagesmutter" oder staatliche Betreuungsperson um fremde Kinder zu kümmern als um die eigenen. Namentlich in Schweden kann man sehen, wie ein gut ausgebautes, kollektives, überwiegend staatlich finanziertes Kinderbetreuungsangebot aussieht: Hier werden die Kinder zu einem großen Teil in staatlichen Kitas, dann (ab einem Jahr) in staatlichen Vorschulen (der Kindergarten wurde abgeschafft), dann in Grundschulen mit angeschlossenen Freizeitheimen untergebracht. Für die Pflege kranker Kinder gibt es 120 bezahlte Pflegetage. Dies ist auch das Ideal eines sozialdemokratischen Egalitariers wie Karl Lauterbach.

Begleitende Maßnahmen sind die Deinstitutionalisierung der Ehe als Rechtsgemeinschaft und ihre "Privatisierung" – bis hin zur Gleichstellung aller Formen des familiären Zusammenlebens. Sogar die professionelle Liebe der "Liebesarbeiterinnen" wurde steuer- und sozialversicherungsrechtlich gleichgestellt, um sie sozusagen als weiteren Typus der Geschlechterbegegnung zu „normalisieren“. Einen Höhepunkt findet diese auflösende und relativierende Entwicklung darin, auch homosexuelle Gemeinschaften (warum eigentlich nur mit einem Partner und warum nicht auch alle anderen innigen Gemeinschaften?) sogar verbal und rechtlich der Ehe gleichzustellen.
Es soll in jeder Hinsicht eben nur noch den Staat auf der einen und die Individuen auf der anderen Seite geben, der wichtigste "Corps intermédiaire", die Familie, ist entscheidend geschwächt. Sogar die Forderung nach der Verankerung von selbstständigen "Kindergrundrechten" in der Verfassung ist zu hören. Man spricht in diesem Geiste auch von einer speziellen "Kinderarmut". Nicht der familiäre Haushalt, sondern das aus der Hausgemeinschaft isolierte Kind wird als Adressat für staatliche Unterstützungsleistungen ausgemacht.

Interessanterweise hat die Verstaatlichung der Familien eine unmittelbare Auswirkung auf die Reproduktionsquote in einer Gesellschaft. Je mehr der Staat sich einmischt, desto weniger Kinder werden geboren, obwohl viele Verstaatlichungsaktionen genau damit begründet werden, es den potenziellen Eltern doch leichter zu machen.

Insgesamt lässt sich also sagen, dass sich parallel zur Familienpolitik und zweifellos in einem kausalen Zusammenhang damit die Attraktivität der Familie psychologisch und materiell vermindert hat und die demografischen Reproduktionsdaten sich verschlechtern. Schon viel gewonnen wäre damit, wenn die Regierung aufhörte, bestimmte familienfeindliche Leitbilder zu fördern und finanziell zu unterstützen. Die beste Familienpolitik wäre es, die Familie in Ruhe zu lassen und keine Politik dieser Art schwächender Patronage oder zwangsweiser Sozialisierung zu betreiben.

Gerd Habermann ist deutscher Wirtschaftsphilosoph, Hochschullehrer und Publizist. Er arbeitet seit 2003 als Professor an der Universität Potsdam und ist Leiter des Unternehmerinstituts Die Familienunternehmer/ASU.


Quelle/Hintergrundinformationen:
http://www.cicero.de/97.php?ress_id=4&item=2526

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