Kontakt Sitemap Impressum

//  HomeAKTUELLESKolumne

Rechtsvergleichungen ... und ein politisch unkorrekter Konrad A.

Kolumne von Carlos A. Gebauer
16. Mai 2008

Die DDRisierung der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik schreitet voran. Diese Erkenntnis greift langsam in immer weiteren Kreisen der Bevölkerung Platz. Die Stiftung Liberales Netzwerk beispielsweise fragt im Mai an ihrem Hamburger Knotenpunkt, ob die DDR nun – rund 20 Jahre nach der Wiedervereinigung – gewonnen habe.

Anläßlich eines Vortrages, den ich kürzlich vor Ärzten in Frankfurt am Main halten durfte, stellte ich dem Publikum die Frage, wer denn schon einmal § 1 Absatz 1 Satz 1 des Ersten Sozialgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland gelesen habe. Ich erntete Lächeln. Natürlich hatte niemand der anwesenden Ärzte diesen Teil des Sozialgesetzbuches je in Augenschein genommen. Also war das Erstaunen groß, als ich zitierte: "Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten." Besonders deshalb geriet das Staunen etwas größer, weil ich anschließend sofort rechtsvergleichend die Präambel der DDR-Verfassung vom 7. Oktober 1949 zur Verlesung brachte: "Von dem Willen erfüllt, die Freiheit und die Rechte des Menschen zu verbürgen, das Gemeinschafts- und Wirtschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu gestalten, dem gesellschaftlichen Fortschritt zu dienen, die Freundschaft mit anderen Völkern zu fördern und den Frieden zu sichern, hat sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben".

Sollte also das bundesrepublikanische Sozialgesetzbuch der DDR in ihren Verfassungsprinzipien folgen? Geht es – hier wie dort – im Kern nur um die Herstellung "sozialer Gerechtigkeit", was immer das sei?

Die DDR-Verfassung von 1949 hatte durchaus klare Vorstellungen davon, was unter "sozialer Gerechtigkeit" zu verstehen sei. In ihrem Artikel 19, Absatz 1, vernähte sie diese besondere Gerechtigkeit mit der Idee der Menschenwürde: "Die Ordnung des Wirtschaftslebens muß den Grundsätzen sozialer Gerechtigkeit entsprechen; sie muß allen ein menschenwürdiges Dasein sichern". Und Artikel 23 konkretisierte: "Beschränkungen des Eigentums und Enteignungen können nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage vorgenommen werden. Sie erfolgen gegen angemessene Entschädigung, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt“. Leider endete die Menschenwürde des einzelnen Grundeigentümers nach Artikel 24 Absatz 5 definitiv an einer bestimmten Grundstücksgröße: "Der private Großgrundbesitz, der mehr als 100 Hektar umfasst, ist aufgelöst und wird ohne Entschädigung aufgeteilt". Großer Grundbesitz schien diesen Verfassungsvätern also in gewisser Weise sozusagen unmenschlich.

Allerdings wird man den Verfassern dieser Rechtsregeln – sofern es sich denn tatsächlich um "Recht" im eigentlichen Sinne handelt, was aber hier nicht vertieft werden soll – nicht gerecht, wenn man einen anderen Umstand verschweigt. Was dort seinerzeit in der DDR gesetzgebungstechnisch geschah, fand durchaus nicht in einem fernen Universum statt. Dies macht besonders ein anderer Vergleich deutlich.

Artikel 25 Absatz 1 der DDR-Verfassung von 1949 besagte zum Beispiel: "Alle Bodenschätze, alle wirtschaftlich nutzbaren Naturkräfte sowie die zu ihrer Nutzbarmachung bestimmten Betriebe des Bergbaus, der Eisen- und Stahlerzeugung und der Energiewirtschaft sind in Volkseigentum zu überführen". Nur etwa ein halbes Jahr später, am 18. Juni 1950, gaben sich nämlich auch die Männer und Frauen des Landes Nordrhein-Westfalen eine Verfassung, in die sie schrieben: "Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes. Jedermann hat ein Recht auf Arbeit", so Artikel 24 Absatz 1 dieser Verfassung. Und auch Artikel 27 Absatz 1 klingt – nach dem Blick auf die Verfassung der sowjetisch besetzten Zone – nicht unvertraut: "Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden". All dies sind übrigens bis heute gültige Gesetzesregeln, die derzeit nur von Artikel 31 des Grundgesetzes an ihrer Wirksamkeit gehindert werden: Bundesrecht bricht Landesrecht.

Die offenkundigen Parallelen in der Verfassungsgebung hüben und drüben nötigen nach allem geradezu, den Blick auf das politische Denken hinter dem bloßen Gesetzestext zu richten. Was dachten die Menschen dieser Zeit? In einem als "Kölner Leitsätze" bezeichneten vorläufigen Entwurf zu einem Programm formulierten die mit der Schaffung der CDU befassten Christlichen Demokraten im Juni 1945: "Soziale Gerechtigkeit und soziale Liebe sollen eine neue Volksgemeinschaft beschirmen, die die gottgegebene Freiheit des einzelnen und die Ansprüche der Gemeinschaft mit den Forderungen des Gemeinwohles zu verbinden weiß ... Die Eigentumsverhältnisse werden nach dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit und den Erfordernissen des Gemeinwohls geordnet."

In den darauffolgenden "Frankfurter Leitsätzen" vom September 1945 wurde man deutlicher: "Wir erstreben die Überführung gewisser Urproduktionen, Großindustrien und Großbanken in Gemeineigentum. Wir wollen ferner, daß die Wirtschaft im großen einheitlich und planvoll gelenkt werde, weil nur dadurch Fehlanzeigen und Verschwendung volkswirtschaftlichen Gutes verhindert und Wiederaufbau ... nicht nur nach privatwirtschaftlichen Rentabilitätsgrundsätzen gesichert werden kann".

Im September 1945 saßen also Menschen im Chaos des gewesenen totalen Krieges und dachten ernstlich, daß "nur dadurch", nur durch große und einheitliche Planung, Verschwendung verhindert werden könne. Sicher wäre arrogant, aus der heute empirisch geläuterten Position jene unausgesprochene Prämisse als unsinnig zu kritisieren. Sie wussten es eben nicht besser. Zwar hätte man wissen können, daß das Wirtschaftsleben immer dem Wohl des Menschen dient (wem sonst?) und daß offenbar nicht nur die Freiheit des einzelnen, sondern auch die Ansprüche der Gemeinschaft an ihn "gottgegeben" sind (woher sollten sie sonst kommen?). Doch in der Furcht eines heraufziehenden Winters muß im Herbst 1945 nur zu nachvollziehbar gewesen sein, daß die Sehnsucht nach einem machtvollen Staat größer war, als das Gottvertrauen in die Kreativitäten einer darbenden Gesellschaft. Wer saß schon zwischen Trümmern und las Schumpeter?

In Anbetracht dieses Kontextes muß man also auch durchaus alle Hochachtung vor dem Mut Konrad Adenauers haben, der am 24. März 1946 in einer Kölner Aula zu sagen wagte: "Das Kapital und der dahinter stehende unternehmerische Geist können nicht ohne die Arbeit und die Arbeit kann nicht ohne das Kapital und die schöpferische Initiative des Unternehmers bestehen ... Daß der Staat, der die politische Macht hat, ein grausamer Arbeitgeber sein kann, hat uns das nationalsozialistische Regime bewiesen. Verstaatlichung der Produktionsmittel ist in unseren Augen deshalb nicht unbedingt und immer mit sozialem Fortschritt gleichzusetzen." Wehe demjenigen Politiker, der heute solche Vergleiche anzustellen wagte! Der Staat als grausamer Arbeitgeber, gute Güte!

Zwar stehen wir nicht unmittelbar  vor einem drohenden Winter. Und noch haben unsere Häuser eine robustere Substanz als die der Männer und Frauen im Nordrhein-Westfalen von 1950 oder die der solidarischen Volksgenossen Leipzigs von 1989. Doch der Sozialgedanke beißt immer tiefere Wunden in die materiellen Besitztümer unserer Mitbürger und die grundlegenden Inhalte von Gerechtigkeit und Rechtsstaat versinken zunehmend in der wilden Gestaltung einer ungebrochenen "Gesellschaftspolitik". Ist man schon bald wieder ein entschädigungslos enteignungsreifer "Großgrundbesitzer", wenn der Acker zwar nicht 100 Hektar, wohl aber die eigene Wohnung 100 m² übersteigt? Die Schranken des Erbrechtes nach Artikel 14 des Grundgesetzes fallen immer näher. Natürlich zum Wohle der Allgemeinheit. Ganz sozial. Denn mit "sozial" läßt sich alles begründen. Adenauer in der Aula würde vielleicht gesagt haben: "Soziale Indikationen sind in unseren Augen deshalb nicht unbedingt und immer mit einem menschenwürdigen Lebensrecht gleichzusetzen." Ein mutiger Mann im Nasciturus der CDU.

Hintergrundinformationen:
http://www.make-love-not-law.com/

http://www.kas.de/wf/de/71.4557
http://www.kas.de/wf/de/71.3733/
http://www.dhm.de/lemo/html/DasGeteilteDeutschland/
KontinuitaetUndWandel/EntwicklungenImOsten/neue
Verfassung1968Body.html

< zurück zur Auflistung

Seite weiterempfehlen

Weiter empfehlen

Seite drucken

Drucken

zum Seitenanfang

 

 

SUCHE

NEWSLETTER ABONNIEREN

Liberty Blog

Liberty Blog

Veranstaltungen