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Die Schieflage der Gesundheitswaage

Im April 2008 erschien das Buch von Carlos A. Gebauer, Fördermitglied und Stiftungsrat in der Stiftung Liberales Netzwerk sowie Kolumnist auf http://www.liberalesnetzwerk.de/.

"Warum wir alle reich sein könnten –
und wie unsere Politik das verhindert"







(Lichtschlag Buchverlag,
Grevenbroich 2008, 240 Seiten,
ISBN 9783939562122).

Der nachfolgende Text ist ein Auszug aus diesem Buch.

In der gesetzlichen Krankenversicherung finden wir zunächst dieselben Mechanismen wie im Steuerrecht: Es ist kompliziert. Es ist unverständlich. Es muß ständig geändert werden. Aber es dient – vermeintlich – dem Allgemeinwohl. Die – noch immer – überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland glaubt an die Richtigkeit dieser Sätze. Und dennoch würde genau diese Mehrheit alle Verwaltung und alle Sozialpolitik auf diesem Gebiet schlicht zum Teufel jagen, würden die Schleier aller Desinformationen gelüpft und der Blick auf das Chaos der Systematik offenbar.

In den nun siebzehn Jahren, die ich mit dem Studium und der Erforschung dieses Gesundheitssystems theoretisch und praktisch befasst bin, ist mir – rückblickend – nicht ein einziger Gesichtspunkt verblieben, den ich an diesem System für wertvoll, sinnreich oder erhaltungswürdig bezeichnen könnte. So unfassbar und unwahrscheinlich es klingt: Gesetzgebern und Verwaltungen ist gelungen, einen schieren Unsinn in die Tat umzusetzen. Weder juristische, noch ökonomische, historische, medizinische, noch verwaltungstechnische, noch gar ethische Gründe lassen sich bei exakter Betrachtung dafür anführen, diesen fleiß- und reichtumverschlingenden Koloss zu erhalten. Gleichzeitig stehe ich – zunehmend mit der Zeit, die mich das System beschäftigt – voller Hochachtung vor all den Menschen, die in diesem System bis an die Grenzen ihrer Leistungskraft arbeiten, die jede noch so absurde neue Belastung, jedes noch so abwegige Hindernis praktisch weit über den Punkt der Selbstverleugnung ertragen, um für alle die da zu sein, die sie wirklich brauchen: Für ihre Patienten.

Worum geht es im Kern? Gesundheit, hören wir immer wieder, sei keine Ware. Sie dürfe nicht zu einem Geschäft verkommen. Weil jeder Mensch, egal ob reich oder arm, nur ein Leben und einen Körper habe, müsse hier absolute Gleichheit herrschen. Jeder habe denselben Anspruch auf medizinische Versorgung und Behandlung. Deswegen müssten – heißt es ideologiekonform – individuell-differenzierende, private Verträge aus diesem Bereich gänzlich eliminiert werden. Gesundheitsvorsorge sei also geradezu die elementarste Form der staatlichen Daseinsvorsorge. Nur staatlicher Zwang sichere die gerechte Teilhabe auch der Armen am medizinischen Fortschritt.

Die Erotik dieser Argumentation ist augenscheinlich noch immer so stark und verwirrend, daß sie den nüchternen Blick auf das ununterbrochen öffentlich vollzogene Chaos der Dauerreformen konsequent verstellt. Und sie verhindert die Erkenntnis, daß niemand – auch kein „Armer“ – aus einem derartigen Verwaltungsdschungel je gesünder hervorgehen könnte, als aus einem sachgemäß und effizient betriebenen Gesundheitssystem.

Statt je individuell vertraglich Sinnvolles und persönlic Angemessenes mit Ärzten und Apothekern vereinbaren zu dürfen, werden Patienten als Risikogrößen von unserem Staat auf einem makroökonomischen Sozialschachbrett hin- und hergeschoben. Die Chance auf den individuellen Vorteil namens „Gesundheit“ verflüchtigt sich in der kollektiven volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung standardisierter Leistungsgrößen.

Daß es unter Krankenkassen – also unter mehreren Behörden, denn etwas anderes sind diese öffentlich-rechtlichen Körperschaften nicht – gar keinen Wettbewerb im eigentlichen Sinne geben kann, ficht den Gesetzgeber nicht an, sein Gesetz dennoch so zu nennen. Und dies in einem Land, in dem Etikettenschwindel, Mogelpackungen und Produktpiraterie eigentlich verboten sind.

Worum geht es? Was ist überhaupt Wettbewerb? Helmut Köhler sagt:

"Das Wort Wettbewerb ist eine seit langem eingebürgerte Verdeutschung des Wortes Konkurrenz. Jeder Wettbewerber strebt, eilt nach demselben Ziel. Jeder will den anderen überholen, mindestens aber mit ihm Schritt halten ... Das Kriterium für das Bestehen von Wettbewerb auf einem bestimmten Markt ist das Vorhandensein von Alternativen für die Marktgegenseite."

Und dann zitiert Köhler ebendort englische Quellen, die sagen:

‘Wettbewerb bedeutet den Zugang von Käufern und Verkäufern zu einer maßgeblichen Anzahl von Alternativen und ihre Möglichkeit, diejenigen dieser Alternativen zurückzuweisen, die im Vergleich unter allen verhältnismäßig unbefriedigend sind’.

Wo aber ist für einen gesetzlich zwangsversicherten Deutschen in der Kassenlandschaft eine substantielle Zahl von Alternativen, wenn alle Kassen praktisch denselben gesetzlich vorgegebenen Leistungskanon haben müssen? Wo hat er die Fähigkeit, deren Angebote zurückzuweisen, wenn er "pflichtversichert" ist? Wie soll er sich gegen ‚relativ unbefriedigende’ medizinische Leistungen seiner Kasse wehren?

Selbst Protagonisten der öffentlichen Debatte, die gerne den Eindruck vermitteln, Überblicke zu haben, scheitern regelmäßig in ihren Versuchen, dieses deutsche Gesundheitssystem zu erfassen. Der langjährige ‚Greenpeace’-Chef und ‚Lebensmittelschützer’ Thilo Bode etwa hat zwar mittlerweile erkannt, daß freie Handlungsmöglichkeiten für wirtschaftende Menschen "einen gewaltigen Produktivitätsschub" auslösen können, wie er am Beispiel der chinesischen Volkswirtschaft berichtet. Umgekehrt meint er, dem strauchelnden deutschen Gesundheitswesen solle mit einer – so wörtlich – "Begrenzung des Arzneimittelbudgets und einer Positivliste", geholfen werden. Was hier China und Deutschland unterscheide, sagt er nicht. Das aber muß erstaunen. Denn exzessivere Mittel der Verwaltungszwangswirtschaft erscheinen kaum denkbar.

Gesundheit ist keine Ware. Das ist wohl wahr. Aber sämtliche Dienstleistungen, die diese Gesundheit erhalten oder wiederherstellen, gehorchen genau den Regeln, die auch für jedwede Dienstleistungen zur Warenproduktion gelten. Ein Arzt, der morgens auf dem Weg zur Arbeit in dem Stau auf der Autobahn steht, steht dort aus demselben Grund wie der Bäcker neben ihm, wie der Verkäufer vor ihm und wie der Handwerker hinter ihm. Alle fahren zu ihrer Arbeit, weil sie Geld verdienen müssen.

Immer dann, wenn das Gesetz Menschen verbietet, freiwillig Verträge miteinander abschließen zu dürfen, verhindert das Gesetz, daß diese möglichen Vertragspartner sinnvoll und angemessen miteinander kooperieren, um ein jeder für sich durch diesen Vertrag "reicher" zu werden. Denn wie wir gesehen haben, dienen und nützen alle Verträge stets beiden Vertragsparteien. Zwingt man Menschen aber, einen Krankenversicherungsvertrag nicht abzuschließen und statt dessen eine gesetzlich geregelte Kassenlösung zu akzeptieren, dann hebelt man genau diesen beiderseitigen Gewinnmechanismus aus.

Nicht ohne Grund hält Justitia seit jeher eine Waage in ihren Händen. Die Gerechtigkeit erfordert, daß in beiden Waagschalen gleiches Gewicht liegt. Wiegt das eine oder das andere schwerer, ist die Gesamtlage unausgewogen. Während wir dieses Prinzip an anderen Stellen für richtig und gut halten, scheitern viele Menschen daran, genau diese Ausgeglichenheit auch für den Bereich ihrer Gesundheitsversorgung als gültig anzusehen. Die Eleganz ihrer Kleidung, die Größe ihres Hauses und selbst die Anzahl der Kinder, denen sie das Leben schenken, wägen sie ab mit ihren Möglichkeiten, zu Zwecken der Bezahlung all dessen Geld in die je andere Waagschale zu legen. Leistet ein Tauschpartner ihnen einmal – bei welchem Geschäft auch immer – weniger, als er versprochen hatte, nehmen sie gleich auch wieder so viel Geld aus der eigenen Waagschale, daß beide Leistungen wieder gleichwertig und gleichgewichtig bleiben.

In einem Punkt aber unterscheiden sich nun Gesundheitsdienstleistungen in der Tat von anderen Dienstleistungen: Weil ein jeder von uns seinen Körper und seine Gesundheit vernünftigerweise sehr schätzt und ernst nimmt, wünscht er sich, im Krisenfalle möglichst viel an Hilfe in Anspruch nehmen zu können, damit es ihm wieder besser gehe. Folglich kollidieren hier unser allgemeines Gerechtigkeitsempfinden einerseits – verbildlicht in einer ausgeglichenen Waage Justitias – mit unserem andererseits ganz legitim unbeschränkten und grenzenlosen (Über-)Lebenswillen. Was wir zur Ausgewogenheit selber nicht in unsere Waagschale einzahlen können, das wünschen wir uns, aus den solidarisch helfenden Mitteln der Allgemeinheit beigesteuert zu erhalten.

Damit entsteht aber oberhalb der Gerechtigkeitswaage eine prinzipiell schiefe Ebene zwischen der eigenen begrenzten Leistungsmöglichkeit auf der einen Seite und der unbegrenzten Bereitschaft, Gegenleistungen in Anspruch nehmen zu wollen, auf der anderen Seite. Und genau dies ist die schiefe Ebene, auf der das politische Versprechen, für "soziale Gerechtigkeit" sorgen zu wollen (und – angeblich – zu können) an Fahrt gewinnt. Mehr noch: Je exzessiver die politischen Leistungsversprechen auf dieser Seite demagogisch ausgekleidet werden, um so steiler wird die schiefe Ebene und desto schnittiger erscheinen dem glaubensbereiten Publikum die verheißenen Möglichkeiten in der tumben Logik eines "Mehr ist fair".

Auf genau diese unübersichtliche Bühne tritt dann – als wäre ein Unsinn noch nicht Unsinn genug – das sogenannte "Sachleistungsprinzip". Mit diesem hat es folgende Bewandtnis: Der einzelne gesetzlich Versicherte erhält als Gegenleistung für seinen Zwang, monatlich Beiträge an seine Kasse zahlen zu müssen, keinerlei konkret beschriebene Gesundheitsdienste. Vielmehr beschränkt sich sein Gegenleistungsanspruch auf das allgemeine gesetzliche Versprechen, ihm werde im Krankheitsfalle die "erforderliche" Hilfe schon irgendwie zuteil. Worin konkret diese Hilfe bestehe, bleibt offen. Auch gibt es keinerlei Schutz, daß ein heute bestehender Schutzumfang auch morgen noch in gleicher Weise gewährt werde. Das Bundessozialgericht spricht von einem jeweils aktuell "ausfüllungsbedürftigen Rahmenrecht" des Versicherten. In außerjuristischem Sprachgebrauch würde man wohl sagen: Nichts genaues weiß man nicht.

Die ganze Absurdität dieses Vorgehens wird offenbar, wenn man einmal fiktiv darüber nachdenkt, was wohl geschähe, würde man dieses scheinbar "gerechtere" Verteilungssystem auch auf der anderen Seite des Gesundheitssystems verbindlich einführen. In diesem Falle müssten nicht nur Kassenärztlichen Vereinigungen mit Krankenkassen und multiplen weiteren Behörden Arztdienste taxieren. Es müssten auf Seiten der Versicherten auch Kassenmetzgerliche und Kassenbäckerliche Vereinigungen gebildet werden, die in Zusammenarbeit mit Kassenelektrikern und Kassenfliesenlegern die Tauschwerte von Würsten und Hefezöpfen, von Kurzschlußreparaturen und Bodennivellierungen aushandeln.

Kurz: Wenn es einem Babylonier vor 7000 Jahren Probleme bereitete, eine Haarspange gegen eine Ziege zu tauschen, um wie viel schwieriger muß uns heute fallen, den Wert eines USB-Stick mit einer zahnärztlichen Wurzelbehandlung oder den Preis einer Abgassonderuntersuchung mit dem einer Darmspiegelung in Relation zu bringen! Genau diese Schwierigkeiten jedoch beherrschen sowohl zwischen allen Leistungserbringern insgesamt als auch innerhalb aller Einzelsparten nochmals das Tagesgeschäft aller Beteiligten. Kein Wunder, daß sie an diesen hochkomplexen Problemen scheitern müssen.

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Hintergrundinformationen:
http://www.make-love-not-law.com/

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